Ziegelei Schumacher AG Körbligen

Rechtliches

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugriff auf und die Nutzung der Website ziegelei-schumacher.ch der Ziegelei Schumacher AG, Körbligen 9, 6038 Gisikon. Mit dem Aufruf der Website erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website ziegelei-schumacher.ch. Für Bestellungen, Lieferungen und Preise gelten zusätzlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

Haftungsausschluss für Inhalte

Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, übernehmen jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Haftungsansprüche gegen die Ziegelei Schumacher AG wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff auf oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen entstanden sind, werden ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden vorliegt.

Haftungsausschluss für Links

Diese Website kann Verweise (Links) auf externe Websites Dritter enthalten, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für diese fremden Inhalte übernehmen wir daher keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.

Urheberrecht

Die auf dieser Website veröffentlichten Texte, Bilder, Grafiken und das Logo sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ausserhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ziegelei Schumacher AG.

Unverbindlichkeit von Anfragen

Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder über den auf der Website angebotenen Chat-Assistenten (z. B. «Bestellformular») sind unverbindliche Anfragen und stellen für sich allein noch keinen Vertragsabschluss dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine gesonderte Bestätigung durch die Ziegelei Schumacher AG zustande.

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Personendaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Änderungen

Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt Ihres Besuchs auf der Website veröffentlichte Fassung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Ziegelei Schumacher AG.

Verkauf und Lieferung

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Vorschläge und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie Angaben und Beispiele in unseren Publikationen erfolgen ohne Gewähr. Sie entsprechen den heutigen Erkenntnissen und beziehen sich auf normale Fälle, wie sie in der Praxis häufig vorkommen.

Es ist Aufgabe der Planer und Unternehmer, alle Vorschriften angemessen zu berücksichtigen und nötigenfalls bei der Bauausführung regelmässig Kontrollen anzuordnen.

1. Preise

Die Verrechnung erfolgt zu dem am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreis. Die MWST ist in den Preisen nicht enthalten. Preisänderungen und Zuschläge bleiben jederzeit vorbehalten, auch auf Handelswaren (Rohstoff- und Energieentwicklung).

Die Materialpreise (ganze Paletten) verstehen sich ab Werk, abgeholt ab Herstellerwerk.

Die Transportpreise verstehen sich für franko Baustelle Zentralschweiz:

  • Transportkosten werden gemäss Preisliste erhoben und sind immer netto.
  • Einzelpaletten mind. CHF 120.–/Pal.
  • Gute Zufahrt vorausgesetzt, mit ausgelastetem Lastwagen.
  • Ablad bauseits.

Die LSVA ist in den Transportpreisen eingerechnet. Irrtum und Änderungen vorbehalten.

Zuschläge

  • Zufahrtsverhältnisse und Abladezeiten: Erschwerte Anfahrten und übermässig lange Abladezeiten (Annahme 3-Achser > 60 Minuten, Anhängerzüge > 80 Minuten) werden mit einem Zuschlag von CHF 120.–/h in Rechnung gestellt.
  • Mindermengen: Für nicht ausgelastete 3-Achs-Fahrzeuge unter 16 Tonnen oder Anhängerzüge unter 27 Tonnen wird ein Zuschlag von CHF 50.– pro fehlende Tonne zur Vollauslastung fakturiert.
  • Rüstzuschlag: Für abgezählte Steine wird ein Zuschlag von CHF 70.– pro Steinsorte erhoben.
  • Ablad mit Kranwagen: Für Lieferungen mit Boden-Ablad oder Umlad. Für den Ablad ist vom Abnehmer eine Hilfskraft zur Verfügung zu stellen. 1–4 Paletten CHF 150.– pauschal, ab 5 Paletten CHF 30.– pro Palette / Kranzug.
  • Restfuhren: Restanlieferungen auf eine Baustelle berechtigen zu einem Zuschlag von CHF 50.– pro fehlende Tonne zur Vollauslastung.
  • Lieferungen Ferngebiete: Für Baustellen mit grösseren Lieferdistanzen erfolgt ein zu vereinbarender Zuschlag.

2. Liefertermine

Für Lieferverzögerungen infolge Warenmangels, gestörter Rohmaterial- oder Energieversorgung, Streik oder Einwirkung höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung.

Fuhren und Termine richten sich nach der Verfügbarkeit unseres Fahrzeugparks sowie der Reihenfolge der Abrufe.

3. Qualität, Gewichte und Masse

Das CE-Zertifikat Nr. 2116-CPR-M187-1 bestätigt die werkseigene Produktionskontrolle. Die angegebenen Steingewichte sind Durchschnittswerte. Die Stückzahlen auf den Paletten können verändert werden und sind unverbindlich.

Alle Leistungserklärungen sind unter Zertifizierung abrufbar.

4. Paletten

Die Lieferung der Steine erfolgt auf Euro-/World-Paletten, die mit CHF 24.–/Pal. fakturiert und bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand mit CHF 17.–/Pal. gutgeschrieben werden. In jedem Fall ist ein Paletten-Rücknahmeschein zu verlangen.

Die von uns gelieferten Euro-/World-Paletten werden bei Warenanlieferungen in die Region zurückgenommen. Eine kurzfristig verlangte Rückholung von Euro-/World-Leerpaletten, ohne vorgängige Steinlieferung, wird separat verrechnet.

Unsere Steine werden auf geschrumpften Paletten angeliefert. Die Schrumpffolien werden durch unsere Chauffeure nur in originalen Recycling-Säcken zurückgenommen. Preis CHF 70.–/Rolle.

Plastikrücknahme: Wir nehmen nur sauberes und gebündeltes Plastik zurück.

5. Toleranzen

Die unvermeidlichen, sich beim Brennen ergebenden Farbabweichungen und Massdifferenzen bleiben vorbehalten (siehe auch SIA-Norm 266/1).

6. Rücknahme von Waren

Es werden nur Produkte unserer Fabrikation in einwandfreiem Zustand und originalverpackt zurückgenommen. Für ganze Paletten wird ein Abzug von CHF 60.–/Pal. belastet.

7. Beanstandungen

Allfällige Qualitätsbeanstandungen oder Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Ware zu melden.

8. Zahlungsbedingungen

30 Tage netto. Nach 30 Tagen wird ein Verzugszins berechnet, welcher dem marktüblichen Kontokorrentzinssatz entspricht. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitfälle ist der Sitz des Lieferanten.

Januar 2026, Ziegelei Schumacher AG