Rechtliches
Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugriff auf und die Nutzung der Website ziegelei-schumacher.ch der Ziegelei Schumacher AG, Körbligen 9, 6038 Gisikon. Mit dem Aufruf der Website erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website ziegelei-schumacher.ch. Für Bestellungen, Lieferungen und Preise gelten zusätzlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
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Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder über den auf der Website angebotenen Chat-Assistenten (z. B. «Bestellformular») sind unverbindliche Anfragen und stellen für sich allein noch keinen Vertragsabschluss dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine gesonderte Bestätigung durch die Ziegelei Schumacher AG zustande.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Personendaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Ziegelei Schumacher AG.
Verkauf und Lieferung
Vorschläge und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie Angaben und Beispiele in unseren Publikationen erfolgen ohne Gewähr. Sie entsprechen den heutigen Erkenntnissen und beziehen sich auf normale Fälle, wie sie in der Praxis häufig vorkommen.
Es ist Aufgabe der Planer und Unternehmer, alle Vorschriften angemessen zu berücksichtigen und nötigenfalls bei der Bauausführung regelmässig Kontrollen anzuordnen.
Die Verrechnung erfolgt zu dem am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreis. Die MWST ist in den Preisen nicht enthalten. Preisänderungen und Zuschläge bleiben jederzeit vorbehalten, auch auf Handelswaren (Rohstoff- und Energieentwicklung).
Die Materialpreise (ganze Paletten) verstehen sich ab Werk, abgeholt ab Herstellerwerk.
Die Transportpreise verstehen sich für franko Baustelle Zentralschweiz:
Die LSVA ist in den Transportpreisen eingerechnet. Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Zuschläge
Für Lieferverzögerungen infolge Warenmangels, gestörter Rohmaterial- oder Energieversorgung, Streik oder Einwirkung höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung.
Fuhren und Termine richten sich nach der Verfügbarkeit unseres Fahrzeugparks sowie der Reihenfolge der Abrufe.
Das CE-Zertifikat Nr. 2116-CPR-M187-1 bestätigt die werkseigene Produktionskontrolle. Die angegebenen Steingewichte sind Durchschnittswerte. Die Stückzahlen auf den Paletten können verändert werden und sind unverbindlich.
Alle Leistungserklärungen sind unter Zertifizierung abrufbar.
Die Lieferung der Steine erfolgt auf Euro-/World-Paletten, die mit CHF 24.–/Pal. fakturiert und bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand mit CHF 17.–/Pal. gutgeschrieben werden. In jedem Fall ist ein Paletten-Rücknahmeschein zu verlangen.
Die von uns gelieferten Euro-/World-Paletten werden bei Warenanlieferungen in die Region zurückgenommen. Eine kurzfristig verlangte Rückholung von Euro-/World-Leerpaletten, ohne vorgängige Steinlieferung, wird separat verrechnet.
Unsere Steine werden auf geschrumpften Paletten angeliefert. Die Schrumpffolien werden durch unsere Chauffeure nur in originalen Recycling-Säcken zurückgenommen. Preis CHF 70.–/Rolle.
Plastikrücknahme: Wir nehmen nur sauberes und gebündeltes Plastik zurück.
Die unvermeidlichen, sich beim Brennen ergebenden Farbabweichungen und Massdifferenzen bleiben vorbehalten (siehe auch SIA-Norm 266/1).
Es werden nur Produkte unserer Fabrikation in einwandfreiem Zustand und originalverpackt zurückgenommen. Für ganze Paletten wird ein Abzug von CHF 60.–/Pal. belastet.
Allfällige Qualitätsbeanstandungen oder Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Ware zu melden.
30 Tage netto. Nach 30 Tagen wird ein Verzugszins berechnet, welcher dem marktüblichen Kontokorrentzinssatz entspricht. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitfälle ist der Sitz des Lieferanten.
Januar 2026, Ziegelei Schumacher AG